Dringender Handlungsbedarf: Integrationskursstopp und strukturelle Engpässe im Integrationskurswesen
Als Kolping Akademie der Kolping-Mainfranken GmbH sind wir maßgeblicher Anbieter von Bildungsprogrammen in Unterfranken – darunter Integrations- und Berufssprachkurse sowie arbeitsmarktpolitische Maßnahmen.
Mit großer Sorge beobachten wir derzeit eine Zuspitzung der Lage im Bereich der Integrationskurse, die aus unserer Sicht einen unmittelbaren politischen Handlungsbedarf begründet. Seit November 2025 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Zulassung bzw. Ausstellung freiwilliger Integrationskurs-Berechtigungen gestoppt oder stark eingeschränkt.
Der faktische Stopp dieser Berechtigungen trifft nicht nur die unmittelbar Betroffenen, sondern destabilisiert das gesamte Kurssystem und verschärft bereits seit Monaten anwachsende strukturelle Probleme. Er steht damit in einem deutlichen Spannungsverhältnis zu den integrationspolitischen Zielen der Bundesregierung, die mit Integrationskursen ausdrücklich verbinden, dass sprachliche und arbeitsmarktbezogene und damit gesellschaftliche Teilhabe erleichtert und nicht behindert werden sollen.
Der verzögerte oder versperrte Zugang zu Integrationskursen wirkt sich daher unmittelbar auf die Arbeitsmarktintegration aus. In einer Situation, in der Deutschland in vielen Branchen weiterhin mit einem strukturellen Fachkräftemangel konfrontiert ist, führt ein eingeschränkter Zugang zu Integrationskursen zu vermeidbaren Verzögerungen bei Beschäftigungsaufnahme und Qualifizierung. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass motivierte Zugewanderte Chancen auf den Einstieg in Ausbildung und Arbeit verlieren.
Strukturelle Belastungen im Integrationskurssystem
Das Integrationskurssystem ist seit Längerem von einer Vielzahl struktureller Herausforderungen geprägt. Besonders deutlich zeigt sich dies an der 29-Unterrichtseinheiten-Regelung. Die Begrenzung der wöchentlichen Unterrichtsbelastung festangestellter Lehrkräfte auf 29 Unterrichtseinheiten verfolgte eingangs das Ziel, Unterrichtsqualität zu sichern und Überlastung zu vermeiden. In der Praxis wirkt diese Regelung jedoch ohne zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen als Kurs- und Personalplanungsbremse. Träger benötigen mehr Lehrkräfte, um das gleiche Kursvolumen anzubieten, während der Markt für qualifizierte DaF/DaZ-Lehrkräfte bereits stark angespannt ist. Die Folge sind verzögerte Kursstarts, reduzierte Angebote und eine zunehmende Instabilität in der Personalplanung.
Hinzu kommt die aktuelle Vergütungslogik bei Integrationskursen. Ab einer Gruppengröße von 17 Teilnehmenden sinkt der Kostenerstattungssatz pro Person, obwohl der pädagogische Aufwand steigt. Seit August 2022 wurde der Satz trotz massiv gestiegener Personal-, Miet- und Verwaltungskosten nicht angepasst – die Finanzierungslücke wächst. Dies widerspricht den integrationspolitischen Zielen des Bundes und setzt Fehlanreize in der Angebotsplanung. Für viele Träger wird es wirtschaftlich zunehmend unmöglich, Kurse bedarfsgerecht anzubieten – trotz ungebrochen hohen Bedarfs. Verzögerte Auszahlungen verlagerten zusätzliche Liquiditätsrisiken einseitig auf die Träger. Der Wegfall von Wiederholerstunden schwächt zudem die pädagogische Wirksamkeit und erhöht das Risiko von Kursabbrüchen und verzögerter Integration. Bereits unter den derzeitigen Rahmenbedingungen ist eine verlässliche und qualitätsorientierte Durchführung der Integrationskurse für uns als Träger nur noch schwer wirtschaftlich darstellbar.
Aktuelle Zuspitzung: Stopp freiwilliger Integrationskurs-Berechtigungen
Vor dem Hintergrund dieser strukturellen Belastungen stellt der aktuelle Stopp freiwilliger Integrationskurs-Berechtigungen eine weitere erhebliche Zuspitzung der Situation dar. Betroffen sind insbesondere Anträge nach § 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz, also Personen ohne verpflichtenden Integrationskursstatus. Das bedeutet, dass insbesondere Asylbewerber, Geduldete (§ 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG), Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger nicht mehr im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden. Während bereits genehmigte Berechtigungen ihre Gültigkeit behalten, werden wie mit dem Trägerrundschreiben Integrationskurse 02/26 angekündigt, im laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keine Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen erteilt.
Nach Regierungsantworten auf parlamentarische Anfragen rechnete das BAMF für 2026 mit rund 129.500 Anträgen auf freiwillige Teilnahme, was nahezu die Hälfte aller erwarteten potenziellen Teilnehmenden ausmacht. Der Entzug dieses Zugangs trifft damit eine zentrale Zielgruppe der Integrationspolitik. Wird der Zugang zu Integrationskursen an dieser Stelle blockiert, verzögert sich Integration bereits zu Beginn. Menschen mit Integrationsbedarf erhalten keinen strukturierten Einstieg in die Sprachförderung, Motivation geht verloren und Anschlussmöglichkeiten an weitere Bildungs- und Arbeitsmarktinstrumente werden erschwert. Der Berechtigungsstopp wirkt damit wie ein systemischer Flaschenhals mit weitreichenden Folgen für Integration, Arbeitsmarkt und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Regionale Auswirkungen und konkrete betriebliche Herausforderungen
Neben den dargestellten bundesweiten strukturellen Problemlagen zeigen sich die Auswirkungen der aktuellen Entwicklungen für uns als Träger auch ganz konkret auf regionaler Ebene.
Als Anbieter in Würzburg erleben wir, dass die derzeitige Situation bereits spürbare und weitreichende Auswirkungen auf die Integrationskurslandschaft vor Ort hat. Ein Großteil der aktuell noch laufenden Kurse wird spätestens zum Sommer 2026 auslaufen. Aufgrund des Mangels an teilnahmeberechtigten Personen können wir deutlich weniger Folgekurse anbieten. Zudem beseht die konkrete Gefahr, dass Kurse mangels Erreichens der finanziell zwingend geforderten Mindesteilnehmendenzahl nicht gestartet werden können oder sich ihr Beginn aufgrund erheblicher Wartezeiten zur Erreichung der Mindesteilnehmendenzahl, verzögert.
Dies hat zur Folge, dass selbst für Personen mit einem gesicherten Rechtsanspruch auf Teilnahme zeitnah keine Kursangebote zur Verfügung stehen. Die entstehenden Wartezeiten beeinträchtigen die Integrationsprozesse unmittelbar und schwächen die gesamte Integrationsarbeit nachhaltig.
Infolgedessen ist es uns nicht möglich, qualifiziertes und langjährig erfahrenes Personal sowie Lehrkräfte dauerhaft zu halten. Ohne verlässliche Planungsperspektive können wir das bestehende Kursangebot nicht aufrechterhalten. Die fehlende Planungssicherheit führt zu erheblichen strukturellen und wirtschaftlichen Belastungen.
Durch das Aussetzen der Teilnahmeberechtigungen wird nicht nur einem großen Personenkreis die Möglichkeit auf einen Kursbesuch und damit eine erfolgreiche Integration auf Anhieb erschwert. Teilnehmende, die ihren Integrationskurs aufgrund persönlicher oder organisatorischer Gründe vorübergehend pausieren mussten, können ihre verbleibenden Reststunden nicht in Anspruch nehmen und folglich keinen ordnungsgemäßen Kursabschluss erreichen. Die bislang investierte Zeit, die finanziellen Mittel und auch die bereits erbrachten Lernleistungen verlieren dadurch erheblich an Wert.
Dazu müssen aufgrund der geringeren Anzahl von teilnahmeberechtigten Personen bereits geplante Kurse deutlich verschoben werden, um schließlich mit der ausreichenden Teilnehmendenzahl starten zu können. Hierdurch werden nicht nur jene Teilnehmende benachteiligt, deren Teilnahmeberechtigungen bis zum späteren Kursbeginn ihre Gültigkeit verlieren, sondern es entstehen darüber hinaus erhebliche Wartezeiten ohne kontinuierliche Sprachförderung. Wertvolle Integrationszeit geht verloren, was insbesondere mit Blick auf eine zügige Arbeitsmarktintegration, Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe kontraproduktiv ist. Verzögerte Kursstarts verlängern Integrationsprozesse unnötig und stehen damit im Widerspruch zu dem politischen Ziel einer schnellen und nachhaltigen Eingliederung in Gesellschaft und Erwerbstätigkeit.
Zudem sehen sich viele Teilnehmende aufgrund der verzögerten Abrechnung durch das BAMF in einer finanziell prekären Situation. Selbst grundlegende Voraussetzungen für eine regelmäßige Kursteilnahme – etwa wie die Finanzierung eines Deutschland- tickets – sind dadurch nicht gesichert. Eine kontinuierliche Teilnahme am Unterricht wird dadurch nur zusätzlich erschwert.
Besonders problematisch sind die ungeklärten Perspektiven für Wiederholermöglichkeiten in Alphabetisierungskursen und Integrationskursen für gering Literalisierte. Die Kurskonzepte des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sind darauf ausgerichtet, dass nach den regulären 900 Unterrichtseinheiten in der Regel ein Sprachniveau A2 erreicht wird, während das für eine nachhaltige berufliche Integration notwendige Sprachniveau B1 erst durch die zusätzlich vorgesehenen 300 Wiederholerstunden erreicht werden kann. Gerade in diesem Kursformaten sind diese Wiederholerstunden, die bisher durch das BAMF bewilligt wurden, pädagogisch notwendig, um nachhaltige Lernerfolge und Prüfungsfähigkeit sicherzustellen. Bleibt diese Möglichkeit zukünftig aus oder unklar, besteht die Gefahr, dass Teilnehmende trotz erheblicher Vorleistungen ihr Kursziel nicht erreichen und Integrationsprozesse unnötig verzögert werden.
Die anhaltende Unsicherheit betrifft nicht nur die Teilnehmenden, sondern auch Lehrkräfte, Verwaltungspersonal und beteiligte Behörden. Gleichzeitig steigt bei den Teilnehmenden der Druck, Kurse und Prüfungen schnellstmöglich abzuschließen, um aufenthaltsrechtliche, beruflich oder soziale Perspektiven nicht zu gefährden. Diesem berechtigten Anliegen können wir unter den aktuellen Rahmenbedingungen jedoch nicht im erforderlichen Maße entsprechen. Die daraus resultierende Verunsicherung und Anspannung wirkt sich zunehmend belastend auf alle Beteiligten aus.
Position der Kolping-Bildungsunternehmen und dringender Handlungsbedarf
Vor diesem Hintergrund halten wir es für zwingend erforderlich, die Erteilung freiwilliger Integrationskurs-Berechtigungen unverzüglich wieder aufzunehmen und den Zugang zu Integrationskursen verlässlich sicherzustellen. Ebenso wie das BAMF fordern wir eine dauerhaft tragfähige Finanzierung des Integrationskursangebots, die den realen pädagogischen und organisatorischen Aufwand abbildet und Planungssicherheit für Träger schafft. Darüber hinaus bedarf es einer Überprüfung der bestehenden strukturellen Rahmenbedingungen, insbesondere der 29-UE-Regelung, der Anhebung des Kostenerstattungssatzes sowie der Abrechnungs- und Zulassungsvorgaben.
Integrationskurse sind kein nachrangiges Förderinstrument, sondern eine zentrale Voraussetzung für erfolgreiche Zuwanderungs-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik. Ein stockender Zugang zu Sprachförderung verursacht langfristig höhere gesellschaftliche und fiskalische Kosten als eine vorausschauende, stabile Ausgestaltung des Systems. Auch das von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt formulierte Ziel „Teilhabe durch Tätigkeit“ kann nur gelingen, wenn sprachliche Kompetenzen systematisch aufgebaut werden. Ein „Sofort-in-Arbeit“-Ansatz ersetzt keine qualifizierte Sprachförderung. Ohne den Besuch eines allgemeinen Integrationskurses – bestehend aus Basis- (A1/A2, 300 UE) und Aufbaukurs (A2/B1, 300 UE) – bleiben die Chancen auf nachhaltige Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt erheblich eingeschränkt. Der deutsche Arbeitsmarkt verlangt zunehmend sprachliche Kompetenzen, die über einfache Alltagskommunikation hinausgehen. Insbesondere für eine qualifizierte Beschäftigung oder Ausbildung ist ein sicheres Verständnis komplexerer Sprache erforderlich – Anforderungen, die ohne strukturierte Sprachförderung nicht erreicht werden können.
Eine vorschnelle Arbeitsmarktintegration ohne parallele Sprachentwicklung greift daher zu kurz. Fehlende oder unzureichende Sprachkompetenz führt häufiger zu Beschäftigungsabbrüchen, geringerer Qualifikation, längeren Transferleistungsbezügen und verpassten Aufstiegsperspektiven – und kommt Staat und Gesellschaft langfristig deutlich teurer zu stehen als eine verlässliche, qualitätsgesicherte Sprachförderung von Beginn an.
Eine langfristige und bedarfsgerechte Finanzierung der Integrationskurse ist deshalb zwingend geboten!


